Was kostet die anwaltlich Beratung / Prozessvertretung durch unsere
Kanzlei?
Die Frage stellt sich für Sie nur, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, die eine Deckungszusage für Ihre
Rechtsstreitigkeit erteilt. In diesem Fall übernimmt die Versicherung unsere
Rechtsanwaltsgebühren.
Ansonsten:
Jeder Rechtsanwalt in Deutschland ist bei der Berechnung der Gebühren an das
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Damit ist die Berechtigung der
Gebührenhöhe jederzeit nachprüfbar.
Die Erstberatung für Verbraucher ist durch das RVG auf einen Höchstwert
von 190 EUR zuzüglich Nebenkosten Umsatzsteuer von derzeit 19 % sowie die
Auslagenpauschale, die höchsten 20,00 € beträgt) begrenzt. Dieses Honorar ist unabhängig von
dem Wert, um den gestritten wird. Die sog. Beratungsgebühr entsteht für den mündlichen oder
schriftlichen Rat oder eine Auskunft, wenn die Beratung nicht mit einer anderen
gebührenpflichtigen Tätigkeit, zum Beispiel einem Schreiben an die Gegenseite oder einer
Prozessvertretung, zusammenhängt.
Wird der Rechtsanwalt für eine solche Folgeangelegenheit beauftragt, kann die
berechnete Beratungsgebühr auf die dann entstehenden Gebühren angerechnet werden,
es sei denn die Anrechnung ist ausgeschlossen. Die Berechnung erfolgt bei Anrechnung wie
folgt: Der Rechtsanwalt hat zunächst eine Rechnung für eine Erstberatung in Höhe von 190 €
zzgl. Nebenkosten gestellt (Wie verhalte ich mich gegenüber meinem Mieter, der seine Miete
nicht zahlt?). Bei der Berechnung der Gebühren für einen Folgeauftrag (Zahlungsklage) werden
von den anfallenden Gebühren 190 € abgezogen.
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