Fachanwaltskanzlei für Familienrecht
Dr. Astrid Rieke



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Was kostet die anwaltlich Beratung / Prozessvertretung durch unsere Kanzlei?

Die Frage stellt sich für Sie nur, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, die eine Deckungszusage für Ihre Rechtsstreitigkeit erteilt. In diesem Fall übernimmt die Versicherung unsere Rechtsanwaltsgebühren.

Ansonsten:
Jeder Rechtsanwalt in Deutschland ist bei der Berechnung der Gebühren an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Damit ist die Berechtigung der Gebührenhöhe jederzeit nachprüfbar.

Die Erstberatung für Verbraucher ist durch das RVG auf einen Höchstwert von 190 EUR zuzüglich Nebenkosten Umsatzsteuer von derzeit 19 % sowie die Auslagenpauschale, die höchsten 20,00 € beträgt) begrenzt. Dieses Honorar ist unabhängig von dem Wert, um den gestritten wird. Die sog. Beratungsgebühr entsteht für den mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, wenn die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit, zum Beispiel einem Schreiben an die Gegenseite oder einer Prozessvertretung, zusammenhängt.
Wird der Rechtsanwalt für eine solche Folgeangelegenheit beauftragt, kann die berechnete Beratungsgebühr auf die dann entstehenden Gebühren angerechnet werden, es sei denn die Anrechnung ist ausgeschlossen. Die Berechnung erfolgt bei Anrechnung wie folgt: Der Rechtsanwalt hat zunächst eine Rechnung für eine Erstberatung in Höhe von 190 € zzgl. Nebenkosten gestellt (Wie verhalte ich mich gegenüber meinem Mieter, der seine Miete nicht zahlt?). Bei der Berechnung der Gebühren für einen Folgeauftrag (Zahlungsklage) werden von den anfallenden Gebühren 190 € abgezogen.